Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln
Immobilie und Scheidung
03.08.2026

Was tun, wenn die Immobilie in der Scheidung noch nicht abgezahlt ist?

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele persönliche und organisatorische Fragen mit sich. Besonders schwierig wird es, wenn beide Ehepartner gemeinsam eine Immobilie besitzen und der Kredit noch nicht vollständig abbezahlt ist.

Viele Betroffene fragen sich dann: Wer zahlt die monatlichen Raten weiter? Wer haftet gegenüber der Bank? Kann einer die Immobilie behalten? Oder ist ein Verkauf die bessere Lösung?

Gerade in dieser Situation ist es wichtig, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Denn falsche Entscheidungen können langfristige finanzielle Folgen haben.

Die gemeinsame Haftung gegenüber der Bank

Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, haften sie gegenüber der Bank in der Regel gemeinsam. Man spricht dabei von gesamtschuldnerischer Haftung.

Das bedeutet: Die Bank kann die vollständige monatliche Rate von beiden Kreditnehmern verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, wer in der Immobilie wohnen bleibt, wer auszieht oder wer die Raten bisher bezahlt hat.

Auch interne Absprachen zwischen den Ehepartnern ändern daran zunächst nichts. Entscheidend ist immer, was im Kreditvertrag mit der Bank vereinbart wurde.

Option 1: Gemeinsamer Verkauf der Immobilie

Eine häufige Lösung ist der gemeinsame Verkauf der Immobilie. Das kann wirtschaftlich sinnvoll sein und sorgt oft für einen klaren Abschluss.

Mit dem Verkaufserlös wird zunächst das bestehende Darlehen bei der Bank abgelöst. Bleibt danach ein Überschuss, wird dieser entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt.

Wichtig ist dabei die mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann anfallen, wenn ein Kredit vor Ende der vereinbarten Zinsbindung zurückgezahlt wird. Die Bank verlangt dann unter Umständen einen finanziellen Ausgleich für entgangene Zinsen.

Deshalb sollte vor einem Verkauf genau geprüft werden, welche Kosten bei der Ablösung des Darlehens entstehen können.

Option 2: Ein Partner übernimmt die Immobilie

Möchte eine Person die Immobilie behalten, kann sie den Anteil des anderen Partners übernehmen und auszahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass auch die Bank zustimmt.

Denn die ausziehende Person ist nicht automatisch aus dem Kredit entlassen. Dafür ist eine sogenannte Schuldhaftentlassung erforderlich. Einfacher gesagt: Die Bank muss die andere Person offiziell aus der Kreditverpflichtung entlassen.

Dazu prüft die Bank die Bonität der verbleibenden Person. Sie möchte sicherstellen, dass die monatlichen Raten auch dauerhaft allein getragen werden können.

Erst wenn die Bank zustimmt, ist die andere Person nicht mehr für den Kredit verantwortlich.

Option 3: Die Immobilie gemeinsam vermieten

In manchen Fällen kann auch eine Vermietung infrage kommen. Die Mieteinnahmen können dann genutzt werden, um die monatlichen Kreditraten zu bedienen.

Diese Lösung setzt jedoch voraus, dass beide Parteien weiterhin sachlich miteinander kommunizieren können. Denn als gemeinsame Eigentümer müssen sie auch künftig Entscheidungen zusammen treffen, etwa zu Instandhaltung, Modernisierung oder Mieterwechsel.

Eine Vermietung kann deshalb sinnvoll sein, wenn ein Verkauf aktuell wirtschaftlich ungünstig wäre oder beide Seiten die Immobilie zunächst behalten möchten. Sie ist aber nur dann empfehlenswert, wenn klare Absprachen getroffen werden.

Warum eine Wertermittlung so wichtig ist

Egal ob Verkauf, Auszahlung oder Vermietung: Die Grundlage für jede Entscheidung ist ein realistischer Immobilienwert.

Nur wenn der aktuelle Marktwert bekannt ist, können Ausgleichszahlungen fair berechnet, Verkaufspreise realistisch angesetzt und wirtschaftliche Optionen richtig eingeschätzt werden.

Eine professionelle Wertermittlung hilft dabei, emotionale Einschätzungen durch belastbare Zahlen zu ersetzen. Das schafft Transparenz und kann Konflikte vermeiden.

Unterstützung bei Scheidungsimmobilien in Plettenberg, Lüdenscheid und Umgebung

Befinden Sie sich in einer Trennungsphase und möchten wissen, welche Lösung für Ihre gemeinsame Immobilie sinnvoll ist?

Schade Immobilien unterstützt Sie in Plettenberg, Lüdenscheid, Herscheid und der Umgebung mit Erfahrung, Diskretion und einer neutralen Einschätzung. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und begleiten Sie auf Wunsch bei den weiteren Schritten – vom Gespräch mit der Bank bis zum erfolgreichen Verkauf.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Weitere News die Sie interessieren könnten:

Immobilienschenkung: Eigentum rechtzeitig und sicher übertragen

Die vorzeitige Übertragung von Immobilieneigentum gewinnt in der heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.
Mehr erfahren

Platzmangel durch Familienzuwachs: So gelingt der Immobilienverkauf stressfrei

5 Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden: Tipps zu Preis, Unterlagen & Vermarktung – für Eigentümer in Lüdenscheid & Plettenberg.
Mehr erfahren

Immobilie bei Scheidung: Verkaufen, Vermieten oder selbst im Haus wohnen bleiben?

Eine Scheidung bringt viele schwierige Entscheidungen mit sich – oft auch die, wie es mit der gemeinsamen Immobilie weitergehen soll.
Mehr erfahren

Haus geerbt, was nun?

Der Erhalt einer Immobilie durch eine Erbschaft ist oft mit gemischten Gefühlen verbunden. Neben der persönlichen Trauer stehen Erben plötzlich vor komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. 
Mehr erfahren

5 Häufige Fehler beim Immobilienverkauf

Der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Viele Eigentümer begehen Fehler, die den Verkaufserfolg erheblich beeinträchtigen können.
Mehr erfahren

Darauf kommt es beim Immobilienverkauf mit einem Makler an

Ein Immobilienverkauf zählt zu den wichtigsten Entscheidungen für Eigentümer. In dieser Situation gewinnt die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und verlässlichen Makler besondere Bedeutung.
Mehr erfahren